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AGB

Stand Dezember 2022

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Die AGB der Agentur Kocak GmbH gelten für alle Leistungen der Agentur Kocak GmbH nach Maßgabe des zwischen der Agentur Kocak GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

(2) Die AGB der Agentur Kocak GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AGB der Agentur Kocak GmbH abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur Kocak GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB der Agentur Kocak GmbH gelten auch dann, wenn die Agentur Kocak GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von Geschäftsbedingungen der Agentur Kocak GmbH abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Leistungen der Agentur Kocak GmbH

(1) Die Agentur Kocak GmbH erbringt für Unternehmer individuelle Dienstleistungen im Bereich Corporate und Personal Branding, maßgeblich Beratung und Strategie-Entwicklung im Bereich Corporate Identity und den digitalen Präsenzen des Unternehmens auf allen Online-Kanälen sowie deren anschließende Umsetzung durch Film, Fotografie und Marketingmaterial sowohl in digitalen Formaten als auch in Print.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Agentur Kocak GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur Kocak GmbH unberührt.

(3) In Bezug auf die von der Agentur Kocak GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht der Agentur Kocak GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Die Agentur Kocak GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) Drittanbieter sind jederzeit berechtigt, von der Agentur Kocak GmbH für den Kunden geschaltete Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen auszusetzen / zu sperren. Die Agentur Kocak GmbH ist für ein solches Vorgehen von Drittanbietern gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich.

(6) Sofern für die Schaltung von Werbekampagnen durch die Agentur Kocak GmbH Kosten gegenüber dem Drittanbieter anfallen, werden diese ausschließlich vom Kunden getragen. Eine Inkludierung in die Vergütung von der Agentur Kocak GmbH gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(7) Jegliche Übernahme von Leistungsergebnissen von der Agentur Kocak GmbH durch den Kunden (z.B. Texte, Fotos, Videos, Gliederungen, Anleitungen) ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

§ 3 Angebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass die Agentur Kocak GmbH durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote durch die Agentur Kocak GmbH sind freibleibend.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Agentur Kocak GmbH uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde ausdrücklichen Zustimmung der Agentur Kocak GmbH.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Dienstleistung von der Agentur Kocak GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht.

(2) Die Agentur Kocak GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Agentur Kocak GmbH. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.

(2) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreis. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in dem Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von der Agentur Kocak GmbH in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

(4) Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis.

(5) Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von der Agentur Kocak GmbH anerkannt oder mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Ferner ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Erfüllung

(1) Die Agentur Kocak GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Agentur Kocak GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Agentur Kocak GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die Agentur Kocak GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist die Agentur Kocak GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur Kocak GmbH unberührt.

(4) Sind von der Agentur Kocak GmbH Fristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

§ 8 Verzug

(1) Die Einhaltung von Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen, insbesondere u.a. Vorlage von Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbartenZahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.

(2) Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung), Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten, Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die von der Agentur Kocak GmbH nicht zu vertreten sind, verlängern sich die Fristen angemessen.

(3) Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, sind in allen Fällen verzögerter Leistung auch nach Ablauf einer der Agentur Kocak GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit dieVerzögerung der Leistung von der Agentur Kocak GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Agentur Kocak GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegender Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

§ 9 Haftung für Mängel

(1) Es gilt die Rügepflicht nach § 377 HGB.

(2) Die Agentur Kocak GmbH behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

(3) Die Agentur Kocak GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr.

(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Agentur Kocak GmbH nicht.

§ 10 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung der Agentur Kocak GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Agentur Kocak GmbH für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Agentur Kocak GmbH.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Leistungserbringung.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Agentur Kocak GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur Kocak GmbH.

§ 11 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Agentur Kocak GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Agentur Kocak GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

§ 12 Verschwiegenheit

Der Kunde verpflichtet sich, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Agentur Kocak GmbH zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

§ 13 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der Agentur Kocak GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 14 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Agentur Kocak GmbH.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Agentur Kocak GmbH zuständige Gericht.

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte sich eine Regelung als unwirksam oder undurchführbar erweisen, wird diese durch eine neue, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahekommende wirksame Bestimmung ersetzt.

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